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   FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 45/08   

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https://dejure.org/2009,13963
FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 45/08 (https://dejure.org/2009,13963)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2009 - 6 K 45/08 (https://dejure.org/2009,13963)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2009 - 6 K 45/08 (https://dejure.org/2009,13963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Zahlungen eines Klinikdirektors an Angestellte für Zusatzarbeit

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Steuerfreie Trinkgelder

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1367
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.2008 - VI R 49/06

    Gelder aus dem Spielbanktronc sind keine steuerfreien Trinkgelder

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 45/08
    Es handelt sich vielmehr um einen durch den allgemeinen Sprachgebrauch geprägten unbestimmten Gesetzesbegriff (Typusbegriff), den der Gesetzgeber in die gesetzliche Regelung übernommen hat (vgl. auch BFH-Urteil vom 18.12.2008 - VI R 49/06, DStRE 2009, 210 = BFH/NV 2009, 479: typologisch umschriebener Trinkgeldbegriff; vgl. allgemein zur Rechtsfigur des Typusbegriffs auch Drüen in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 4 AO Tz. 395 ff.).

    Diese wird in der Rechtsprechung - typisierend - wie folgt umschrieben: Trinkgeld sei eine "dem dienstleistenden Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte zusätzliche Vergütung", die "eine gewisse persönliche Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Dritten" voraussetze (BFH-Urteil vom 18.12.2008 - VI R 49/06, DStRE 2009, 210 = BFH/NV 2009, 479).

  • BFH, 03.05.2007 - VI R 37/05

    Sonderzahlung aus dem Konzernverbund des Arbeitgebers ist kein steuerfreies

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 45/08
    Voraussetzung ist, dass sich diese Zuwendungen für den Arbeitnehmer als Frucht der für den Arbeitgeber geleisteten Arbeit darstellen und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteil vom 03.05.2007 - VI R 37/05, BStBl II 2007, 712, mit weiteren Nachweisen).

    Es handle sich um eine "freiwillige und typischerweise persönliche Zuwendung an den Bedachten als eine Art honorierende Anerkennung seiner dem Leistenden gegenüber erwiesenen Mühewaltung in der Form eines kleineren Geldgeschenks" (BFH-Urteil vom 03.05.2007 - VI R 37/05, BStBl II 2007, 712; vgl. auch BFH-Urteil vom 19.07.1963 - VI 73/62 U, BFHE 77, 433, BStBl III 1963, 479).

  • BFH, 19.07.1963 - VI 73/62 U

    Einordnung der Bezüge eines Spielleiters einer Spierlbank aus Tronc

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 45/08
    Es handle sich um eine "freiwillige und typischerweise persönliche Zuwendung an den Bedachten als eine Art honorierende Anerkennung seiner dem Leistenden gegenüber erwiesenen Mühewaltung in der Form eines kleineren Geldgeschenks" (BFH-Urteil vom 03.05.2007 - VI R 37/05, BStBl II 2007, 712; vgl. auch BFH-Urteil vom 19.07.1963 - VI 73/62 U, BFHE 77, 433, BStBl III 1963, 479).
  • FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 87/09

    Einkommensteuer: Steuerfreies Trinkgeld

    Es handelt sich vielmehr um einen durch den allgemeinen Sprachgebrauch geprägten unbestimmten Gesetzesbegriff (Typusbegriff), den der Gesetzgeber in die gesetzliche Regelung übernommen hat (vgl. auch Senatsurteil vom 30.03.2009 - 6 K 45/08, EFG 2009, 1367; BFH-Urteil vom 18.12.2008 - VI R 49/06, BStBl. II 2009, 820: typologisch umschriebener Trinkgeldbegriff; s. allgemein zur Rechtsfigur des Typusbegriffs auch Drüen in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 4 AO Tz. 395 ff.).
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